In eigener Sache

In eigener Sache - Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

 

Update November 2022:

Das Bundesverfassungericht hat für uns entschieden!
Dies bedeutet, dass verschreibungsfreie homöopathische Humanarzneimittel ab sofort wieder am Tier eingesetzt

werden dürfen!

Leider bedeutet das auch, dass mir die Blutegeltherapie ohne tierärztliche Verordnung weiterhin verwehrt bleibt.


Hier die Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html;jsessionid=BB5A349BFBEB4A0E7FE27F9474A29665.2_cid319


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Update Oktober 2022:

Leider hat sich das Bundesverfassungsgericht noch überhaupt nicht zu unserer Klage geäußert - es bleibt

weiterhin spannend, wir bleiben weiterhin in unserer Berufsausübung eingeschränkt und hoffen dennoch,

dass bald eine Entscheidung getroffen wird!


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Update April 2022:

Auch unsere Klage gegen das Tierarzneimittelgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht

angenommen!
Mittlerweile liegen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Stellungnahmen diverser Stellen
vor.
Das Gericht hat die Eilbedürftigkeit unseres Anliegens anerkannt und uns signalisiert,

dass eine Entscheidung bis Mitte der Jahres fallen wird.


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Durch die Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes, welches am 28.01.2022 in Kraft getreten ist,

findet eine massive Einschränkung der Therapiewahl sowohl für Sie als Tierhalter/in als

auch für mich als Tiertherapeutin statt.

 

Seit 28.01.2022 ist es mir nicht mehr erlaubt, meine Patienten klassisch homöopathisch zu

behandeln, da ich lediglich die homöopathischen Medikamente anwenden und verordnen

darf, die für Tiere zugelassen sind.
Das sind, bezogen auf die Vielzahl homöopathischer Humanarzneimittel, die ich in den

letzten 20 Jahren seit meiner Ausbildung verwenden durfte, leider nicht allzu viele.
Sofern Sie als Tierhalter/in Ihre Tiere mit verschreibungsfreien Humanarzneimitteln selbst
behandeln, begehen auch Sie eine Ordnungswidrigkeit...

Lediglich eine Tierarztpraxis darf dann noch homöopathische Humanarzneimittel verordnen.

Leider gibt es meines Wissens nicht sehr viele Tierärztinnen und Tierärzte, die zu der komplexen

schulmedizinischen Aus- und Weiterbildung auch noch eine Fortbildung in klassischer

Homöopathie absolviert haben.

 

Auch die Blutegeltherapie darf ich – vorerst – nicht mehr ausüben.

 

Eine Verfassungsbeschwerde wegen der massiven Einschränkung der Berufsausübung ist von

meinem Berufsverband eingereicht worden – wie und wann über diese entschieden wird,

bleibt abzuwarten.
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde angenommen, das heißt, es wird

sich mit diesem Anliegen befasst!

 

Durch meine langjährige Erfahrung in

der Physiotherapie,

der Phytotherapie (Kräuterheilkunde) als Futterergänzungsmittel

und seit 2020 der Akupunktur

kann ich Ihnen und Ihrem Tier dennoch weiterhin ganzheitlich zur Seite stehen.

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